Vertrags- und Reisebedingungen
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir freuen uns, dass Sie sich für ein Angebot von Photofascination interessieren und danken für Ihr Vertrauen.
Da die Platzzahl in unseren Workshops und auf unseren Reisen beschränkt ist, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung.
Die nachstehenden Vertrags- und Reisebedingungen sind integrierender Bestandteil Ihrer Anmeldung.
- Vertrag 1.1. Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Photofascination, für von Photofascination veranstaltete Arrangements oder andere von Photofascination angebotenen Leistungen.
Leistungen von Anbietern im Ausland sind nicht Bestandteil des Vertrags.
1.2. Anwendbarkeit der allgemeinen Vertragsbedingungen
Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen keine Anwendung:
Bei allen von Photofascination vermittelten Nur- Flug-Arrangements (insbesondere z.B. APEX/PEX-Flugscheine) gelten die Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften bzw. der jeweiligen Veranstalter.
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleistungsunternehmer vermittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.
In all diesen Fällen ist Photofascination nicht Vertragspartei. Sie können sich nicht auf die vorliegenden Bedingungen berufen.
1.3. Vertragsgegenstand
Der Vertrag zwischen Ihnen und Photofascination kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen Anmeldung bei Photofascination oder Ihrer Buchungsstelle zustande.
Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für Sie und Photofascination wirksam.
1.4. Sonderwünsche
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Photofascination oder von Ihrer Buchungsstelle im Einverständnis von Photofascination vorbehaltlos genehmigt sind.
- Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Preise
Die Preise finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen. Die Preise verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, in Schweizer Franken bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer.
2.2. Anzahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Anzahlung gemäss den Ausschreibungsunterlagen zu leisten:
CHF 250.00 pro Person für Workshops/Reisen in der Schweiz
CHF 1000.00 pro Person für Workshops/Reisen inEuropa
CHF 5000.00 pro Person für Reisen/Workshops an alle anderen Destinationen
2.3. Restzahlung
Die Zahlung des restlichen Preises hat bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Workshops, bzw. bis spätestens 90 Tage vor Beginn der Reisen zu internationalen Destinationen zu erfolgen.
Ausgenommen sind Reisen mit Sonderbedingungen.
Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Photofascination die Leistung verweigern und die Annulation gemäss Ziffer 3.2 geltend machen.
2.4. Kurzfristige Buchung
Buchen Sie weniger als 90 Tage vor Beginn ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
2.5. Buchungsgebühren
Buchen Sie weniger als 90 Tage vor Beginn können zusätzliche Abklärungen notwendig sein, allfällige Gebühren können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro- Verbandes erheben kann.
2.6. Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages ca. 15 – 20 Tage vor Beginn der Reise zugestellt.
- Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder annullieren die Reise/den Workshop
3.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung/Umbuchung der Buchung wünschen, müssen Sie dies Photofascination oder Ihrer Buchungsstelle mit eingeschriebenem Brief mitteilen.
Die bereits erhaltenen Dokumente sind Photofascination oder der Buchungsstelle gleichzeitig zurück zu geben.
3.2. Bearbeitungsgebühren
Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden CHF 300.- pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben (siehe auch Ziffer 3.3).
Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullations- Versicherung übernommen.
3.3. Annullierungskosten
Sagen Sie Ihre Reise später als 100 Tage (für Work- Shops und Reisen in Europa) oder 120 Tage (für andere Destinationen) vor Beginn ab; oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen,
werden zusätzlich zu den Bearbeitungs- gebühren (Ziffer 3.2) folgende Annullationskosten erhoben:
Workshops/Reisen in Europa:
100 bis 81 Tage vor der Abreise 25%
80bis 61 Tage vor der Abreise 50%
60 bis 46 Tage vor der Abreise 75%
45 bis 31 Tage vor der Abreise 90%
30 bis und mit Abreisetag 100%
Workshhops/Reisen an andere
Destinationen, International
120 bis 91 Tage vor Abreise 25%
90 bis 61 Tage vor Abreise 50%
60 bis 46 Tage vor Abreise 75%
45 bis und mit Abreisetag 100%
3.3.a Annullierungskosten bei internationalen Partnern und Airlines
Bei Arrangements mit Spezialtarifen auf Linienflügen können andere Annullations- Bedingungen bestehen, diese finden sich bei der Ausschreibung oder auf der Bestätigung.
Bei Arrangements mit internationalen Partnern gelten deren Annulationsbedingungen.
Massgebend zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen Ihrer Erklärung bei Photofascination. Bei Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
3.4. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Buchung annullieren müssen, können Sie einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Ersatzteilnehmer muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten.
Er hat zudem den besonderen Reiseanforderungen zu genügen und es dürfen der Teilnahme keine gesetzlichen Voschriften oder behördliche Anforderungen entgegen stehen.
Die Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzteilnehmer zu übernehmen. Tritt ein Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Arrangementpreises.
Benennen Sie einen Ersatzteilnehmer zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften etc. nicht teilnehmen, gilt Ihre Absage als Annullierung.
3.5. Annullierungskosten- Versicherung
Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in unseren Arrangements nicht eingeschlossen. Für Teilnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz kann durch Photofascination eine Versicherung vermittelt werden.
Bitte beachten Sie die Bedingungen in den Ausschreibungs-Unterlagen.
3.6.
Für Reisearrangements ist eine Annullierungskosten- Versicherung obligatorisch.
Wir empfehlen Ihnen zusätzlich die Überprüfung der Versicherungsdeckung bei Unfall, Krankheit, Diebstahl und dem Verlust des Reisegepäcks.
Die Kosten einer Annullierungskosten- Versicherung sind im Arrangementpreis nicht enthalten.
4.0.Programm- und Preisänderungen
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Photofascination behält sich ausdrücklich das Recht vor die Ausschreibungen und Preise vor Ihrer Buchung zu ändern. Über diese orientiert Sie Photofascination vor Vertragsabschluss.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus: a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (einschliesslich Treibstoffzuschläge)
- b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (bspw. Abflugtaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Eintritte etc.)
- c) starke Wechselkursänderungen
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (Mehrwert- Steuer)
Erhöhen sich die Kosten dieser Leistungen, können diese an Sie weiter verrechnet werden.
Photofascination orientiert Sie nach Möglichkeit bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als fünfzehn Prozent des ursprünglich vereinbarten Arrangementpreises beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4 genannten Rechte zu.
4.3. Programmänderungen, Änderungenim Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn
Photofascination behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.Bsp. Unterkunft,Transport, Fluggesellschaften etc.) zu ändern wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.
Photofascination bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
Insbesondere haftet Photofascination nicht für Änderungen im Programm, die auf höhere Gewalt, Behördliche Massnahmen und Verspätung von Dritten, zurückzuführen sind.
Photofascination orientiert Sie raschmöglichst über solche Änderungen und möglichen Auswirkungen auf den Preis.
4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss Preis- oder Programm- Änderungen vorgenommen werden
Führt eine Programmänderung oder eine Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes zu einer Preiserhöhung von mehr als fünfzehn Prozent (20%) des ursprünglichen Arrangementpreises, haben Sie das Recht,
innert fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag zurück zu treten.
Sie erhalten den bereits bezahlten Preis zurück erstattet.
- Absage durch Photofascination
5.1. Absage aus Gründen, die bei Ihnen liegen
Photofascination ist berechtigt, eine Reise abzusagen oder einem Gast die Weiterreise zu verweigern, wenn dieser durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt.
Allfällig nicht bezogene Leistungen werden dem Gast zurückbezahlt, sofern die Kosten Photofascination nicht belastet werden.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziffer 3.3 und weitere Schadenersatz Forderungen.
5.2. Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Photofascination angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die Sie bei der jeweiligen Ausschreibung finden.
Beteiligen sich weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, kann Photofascination die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen.
5.3. Höhere Gewalt, Streiks
Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), Behördliche Massnahmen oder Streiks, können Photofascination veranlassen, eine Reise abzusagen.
In diesen Fällen informiert Sie Photofascination so schnell wie möglich.
5.4. Reiseabsagen aus anderen Gründen
Photofascination ist berechtigt, eine Reise oder Veranstaltung aus anderen Gründen abzusagen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie rasch möglichst informiert.
5.5. Umtriebsentschädigung
Wenn die Reise infolge nicht ausreichender Anzahl Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl) oder aus anderen Gründen weniger als 6 Wochen vor Beginn abgesagt werden muss und Sie an keiner Ersatzreise teilnehmen,
zahlen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von CHF 60.- pro Person. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
- Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden (bspw. aus politischen Gründen oder Ereignissen der Wetterlage), die einen erheblichen Teil der vereinbarten Buchung betrifft,
vergütet Ihnen Photofascination eine allfällige Differenz zwischen dem Preis der ursprünglich vereinbarten Leistungen und derjenigen der tatsächlich erbrachten Leistungen, sofern sie Photofascination nicht belastet werden.
- Sie treten die Reise an, beenden sie aber nicht
Sollten Sie aus irgend einem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, kann der Preis für das Arrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen rückerstattet, sofern sie Photofascination nicht belastet werden.
Soweit möglich, wird Ihnen die Reiseleitung von Photofascination oder der Leistungsträger vor Ort bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
- Wenn Sie etwas zu beanstanden haben
8.1. Abhilfe verlangen und Beanstandung
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, sind Sie berechtigt und verpflichtet bei der Reiseleitung von Photofascination
unverzüglich diesen Mangel oder Schaden schriftlich zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
8.2.
Die Photofascination-Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise in einer angemessenen Frist Abhilfe zu leisten.
Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, bzw. nicht genügend, lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung schriftlich bestätigen.
Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung festzuhalten; sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schaden- Ersatzforderungen zu stellen.
8.3.
Wie Sie Ihre Forderungen gegenüber Photofascination geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Photofascination geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Photofascination unterbreiten.
Ihrer Beanstandung sind allfällige Beweismittel beizulegen.
- Haftung von Photofascination
9.1. Allgemeines
Photofascination vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Photofascination-Reiseleitung nicht möglich war,
an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen (zur Höhe der Forderung siehe Ziffer 9.2.4)
9.2. Haftungsbeschränkung, Haftungs- Ausschlüsse
9.2.1. Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, kann Photofascination sich auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen.
Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt etc.).
9.2.2. Haftungsausschlüsse
Photofascination haftet nicht, wenn die Nicht- Erfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse und Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Photofascination, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Photofascination ausgeschlossen.
9.2.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung während der Reise, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Photofascination,
sofern die Schäden durch Photofascination oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind.
Vorbehalten bleiben internationale Abkommen.(Ziffer 9.2.1)
9.2.3a. Haftet Photofascination für solche Schäden nicht, haften Sie für die von Photofascination vorschussweise erbrachten Leistungen.
9.2.4. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nicht- Erfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Photofascination auf maximal den zweifachen Arrangementpreis beschränkt,
ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungsbestimmungen in internationalen Abkommen (Ziffer 9.2.1)
9.3. Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind.
Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, ob Sie an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnehmen.
Für von Photofascination veranstaltete Ausflüge gelten die Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
Photofascination ist aber nicht Ihr Vertragspartner, und Sie können sich nicht auf diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen berufen,
wenn diese Veranstaltungen und Ausflüge von Drittunternehmen veranstaltet werden und die Reiseleitung diese lediglich vermittelt hat.
- Sicherstellung der Einzahlung
Photofascination garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge gemäss obigen Bedingungen.
- Einreise-, Visa- und Gesundheits- Vorschriften
11.1.
In den Auschreibungsunterlagen zur Buchung finden Sie die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften.
Diese Angaben gelten für Schweizer Bürger. Staatsbürger anderer Staaten erkundigen sich beim betreffenden Konsulat über die für sie geltenden Bestimmungen.
11.2. Reisedokumente
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, sind Sie dafür selber verantwortlich.
Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und Sie müssen die Reise absagen, gelten die Annullierungs- Bestimmungen.
11.3.
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheit-, Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich.
Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.
11.4 .
Photofascination macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben.
Forderungen an Photofascination infolge einer Einreiseverweigerung sind ausgeschlossen.
Photofascination weist sie ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Waren hin.
- Rückbestätigung von Flügen
Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich.
Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruchs führen; allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Photofascination ist schweizerisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bremgarten AG.
Organisation und Durchführung: www.photofascination.ch
Reinhard Strickler Martinsstr. 21 5623 Boswil 056 621 91 41
Boswil im April 2022
Ich habe die AGB’s Gelesen und akzeptiert.
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